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Antrag auf Recherchen- und Prüfbericht des EPA zu einer bestehenden nationalen Anmeldung

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Antrag auf einen Recherchen- und Prüfbericht des Europäischen Patentamts

Nach Anmeldung einer Österreichischen Patentanmeldung haben Sie zwei Monate Zeit, um hier einen Antrag auf Erstellung eines Recherchen- und Prüfberichts durch das Europäische Patentamt (EPA), im Weiteren Bestellung genannt, zu stellen. Dazu übermittelt das Österreichische Patentamt (ÖPA) alle notwendigen Informationen, insbesondere die eingereichten Anmeldeunterlagen, an das EPA und leitet den Recherchen- und Prüfbericht des EPA nach dessen Erstellung an die Patentanmelderin bzw. deren Vertreter:in weiter.

Sowohl Bestellung als auch die Prüfungsleistung durch das EPA sind für Sie kostenlos und können zusätzlich zu einer anteiligen oder gänzlichen Refundierung der Recherchengebühr für eine nachfolgende Anmeldung beim EPA (EP- oder PCT-Anmeldung) führen.

Bitte beachten Sie:
Da es sich um eine privatrechtliche Leistung handelt, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen laut www.patentamt.at/AGB. Abweichend dazu bzw. darüber hinaus gilt:

Bestellt werden kann für Anmeldungen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Anmelder sind KMU, Universitäten/Hochschulen und öffentliche Forschungsinstitutionen zu den von ihnen eingereichten österreichischen Patentanmeldungen (bei mehreren Anmeldern müssen alle Anmelder einer der Kategorien angehören).
  • Die Zahl der Bestellungen ist pro Kalenderjahr auf 10 begrenzt.
  • Die Anmeldung muss eine formal korrekte reguläre Patentanmeldung sein, bei PRIO-Anmeldungen muss das Upgrade bereits erfolgt sein.
  • Es darf keine ausländische Priorität beansprucht worden sein.
  • Es dürfen keine Gebühren zur Anmeldung offen sein.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erbringung der Dienstleistung.

Für die inhaltliche Richtigkeit des EP-Recherchenberichts und des Prüfungsbescheids wird keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.

Halten Sie bitte folgende Unterlagen zum Hochladen bereit:

  • Erste Seite der Anmeldeunterlagen der Patentanmeldung oder die zugehörige Empfangsbestätigung der Einreichung.

Empfänger

Österreichisches Patentamt
Dresdner Straße 87
1200 Wien

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