Sprunglinks

Formularanbieter

E-Government

Antrag auf eine Recherche und/oder Gutachten im Rahmen des §57b PatG

Fortschrittanzeige

  • In diesem Formular wird dynamischer Inhalt mittels AJAX verwendet. Da Ihr Browser kein JavaScript erlaubt bzw. beherrscht sind diese dynamischen Funktionen nicht unmittelbar verwendbar. Sie können das Formular dennoch ohne Probleme verwenden, da die dynamischen Feldvalidierungen bei 'Weiter' vorgenommen werden. In einigen Blöcken kann es auch vorkommen, dass es dynamische Auswirkungen der Eingaben auf andere Bereiche der aktuellen Seite gibt. Am Ende dieser Blöcke wird eine 'Änderungen übernehmen'-Schaltfläche eingeblendet, die diese Dynamiken auch ohne JavaScript ausführt.

Antrag auf eine Recherche und/oder ein Gutachten gemäß §57b PatG

Mit diesem Online-Formular können Sie eine Recherche, ein Gutachten oder eine Recherche mit Gutachten als Service- und Informationsleistung gemäß § 57b Patentgesetz beantragen.
Diese Dienstleistung eignet sich insbesondere für unabhängige Recherchen und/oder Gutachten zur Rechtsbeständigkeit älterer Erfindungen. Die Recherche bzw. das Gutachten nach §57b PatG kann auf einen beliebigen Tag in der Vergangenheit abgestellt werden. Auch können Sie einen gewünschten Erledigungstermin, der zumindest 6 Wochen nach dem Antragsdatum liegen muss, nennen.
Auf Basis Ihres Antrags schicken wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zu, welches Sie ohne weitere Formalitäten durch Zahlung annehmen können. In Ausnahmefällen (Termin nicht realisierbar, Personalengpässe) ist es möglich, dass wir kein Angebot legen können. Auch dann werden wir Sie umgehend entsprechend informieren.
Hinweis: Für die Information über den Stand der Technik oder die Patentierbarkeit neuer Erfindungen steht die Recherche bzw. die Recherche mit Gutachten nach § 57a PatG zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:

Da es sich um eine privatrechtliche Leistung handelt, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen laut AGB.
Das Ergebnis der Recherche, des Gutachtens oder der Recherche mit Gutachten ist eine vertretbare, technische und rechtliche Expertise, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine privatrechtliche Dienstleistung handelt, deren Ergebnis in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren keinerlei Bindungswirkung hat.

Halten Sie bitte folgende Unterlagen zum Hochladen bereit:

  • Genaue und deutliche Beschreibung und Ansprüche des konkreten technischen Problems
  • Gegebenenfalls Zeichnungen und eine Zusammenfassung
  • Gegebenenfalls bereits bekannten Stand der Technik

Empfänger

Österreichisches Patentamt
Dresdner Straße 87
1200 Wien

Navigationselemente